Ratgeber für Angehörige · in einfacher Sprache
Pflegereform 2027: Was sich ändert, was bleibt, was Sie jetzt tun sollten.
Neun kurze Kapitel ohne Paragrafen-Deutsch. Jedes beginnt mit einem Satz, den jeder versteht, und endet mit „Was das für Sie heißt“ – und wir sagen klar, was heute gilt, was geplant ist und was noch offen ist.
Stand 12. Oktober 2026 · Kabinettsentwurf vom 30. September 2026, noch nicht beschlossen

Verlässliche Hilfe gibt es auch nach der Reform.
In 60 Sekunden
Das Wichtigste vorweg.
- Das Pflegeneuordnungsgesetz ist seit dem 30. September 2026 ein Kabinettsentwurf. Bis Bundestag und Bundesrat entschieden haben, gilt das heutige Recht.
- Geplant ab 1. Januar 2027: Sozialraumbudget 175 € statt Entlastungsbetrag – nur Pflegegrad 2 bis 5, ohne Ansparen und nur für Alltagsangebote.
- Pflegegrad 1 verliert Entlastungsbetrag und Pflegehilfsmittel-Pauschale.
- Die Umwandlung von bis zu 40 % der Pflegesachleistung für Alltagshilfe entfällt – ohne Übergangsregel.
- Wer einen Pflegedienst braucht, bezahlt ihn aus dem Sachleistungsbudget und bekommt entsprechend weniger oder kein Pflegegeld – überspitzt: entweder Pflegedienst oder Pflegegeld.
- Pflegegeld und Sachleistung steigen leicht, die Verhinderungspflege wird kleiner, die Hürden für Pflegegrade steigen. Wer bis 31. Dezember 2026 beantragt, wird nach heutigen Regeln begutachtet.
Was heute gilt (Stand 2026)
- Entlastungsbetrag
- 131 € im Monat, Pflegegrad 1 bis 5
- Umwandlung
- bis 40 % der Pflegesachleistung, ab Pflegegrad 2
- Verhinderungs- und Kurzzeitpflege
- 3.539 € im Jahr, ab Pflegegrad 2
- Pflegegeld
- 347 bis 990 € je nach Pflegegrad
Alle Beträge seit 1. Januar 2025 unverändert. Die nächste Erhöhung wäre nach heutigem Recht am 1. Januar 2028.
So rechnen wir heute mit Ihrer Kasse abHeute gegen Entwurf
Sechs Dinge, die sich ändern sollen.
Oben, was heute gilt. Unten, was der Entwurf ab 1. Januar 2027 vorsieht. Jede Karte führt zum passenden Kapitel.
- Entlastungsbetrag wird SozialraumbudgetHeute131 € im Monat, Pflegegrad 1–5, ansparbar2027 laut Entwurf175 € im Monat, nur Pflegegrad 2–5, kein AnsparenZum Kapitel
- Umwandlung der PflegesachleistungHeutebis 40 % für Alltagshilfe, ab Pflegegrad 22027 laut Entwurfentfällt – ohne ÜbergangZum Kapitel
- Pflegedienst und PflegegeldHeuteSachleistung 796–2.299 €, Pflegegeld sinkt anteilig2027 laut EntwurfSachleistungsbudget 890–2.530 €, Pflegegeld sinkt weiter anteilig – Sozialraumbudget gilt dort nichtZum Kapitel
- Pflegegeld wird EntlastungsbudgetHeute347 bis 990 € (Pflegegrad 2–5)2027 laut Entwurf380 bis 1.080 € (Pflegegrad 2–5)Zum Kapitel
- Verhinderungs- und KurzzeitpflegeHeute3.539 € im Jahr2027 laut EntwurfÜberbrückungsbudget 2.285 € im Jahr, nur zugelassene Dienste und KurzzeitpflegeZum Kapitel
- Pflegegrad 1Heute131 € Entlastungsbetrag + 42 € Pflegehilfsmittel2027 laut Entwurfbeides entfälltZum Kapitel
Klartext für Familien mit Pflegedienst
Entweder Pflegedienst oder Pflegegeld.
Wer 2027 regelmäßig einen ambulanten Pflegedienst braucht, bezahlt ihn aus seinem Sachleistungsbudget – und muss sich darauf einstellen, dass das Pflegegeld entsprechend kleiner wird oder ganz entfällt. Das neue Sozialraumbudget hilft dort nicht: Es ist nur für Alltagsangebote und Nachbarschaftshilfe vorgesehen.
9 Kapitel
Der Ratgeber.
Jedes Kapitel ist in fünf Minuten gelesen, beginnt mit einer Kurzfassung in einfacher Sprache und endet mit „Was das für Sie heißt“. Beginnen Sie mit dem Überblick oder springen Sie direkt zu Ihrem Thema.
- 01Pflegereform 2027: Was sich ändert – auf einen BlickAlle geplanten Änderungen in einer Tabelle – heute gegen Entwurf.Lesen · 3 Min.
- 02Sozialraumbudget: 175 Euro statt EntlastungsbetragDer neue Topf für Alltagshilfe – wer ihn bekommt, wer nicht, was wegfällt.Lesen · 2 Min.
- 03Pflegegrad 1 verliert den Entlastungsbetrag131 € und 42 € fallen weg. Was bleibt und was Sie 2026 noch tun können.Lesen · 2 Min.
- 04Umwandlung der Pflegesachleistung entfälltDer größte Einschnitt für Familien mit Alltagshilfe – mit Rechenbeispiel.Lesen · 2 Min.
- 05Entlastungsbudget, Sachleistungsbudget, Überbrückungsbudget: die neuen TöpfePflegegeld, Sachleistung und Verhinderungspflege bekommen neue Namen und neue Regeln.Lesen · 2 Min.
- 06Pflegedienst oder Pflegegeld? Was 2027 für Familien mit ambulantem Dienst giltÜberspitzt gesagt: entweder Pflegedienst oder Pflegegeld – und das Sozialraumbudget hilft dort nicht.Lesen · 4 Min.
- 07Pflegegrad noch 2026 beantragen: höhere Hürden ab 2027Wer bis 31. Dezember 2026 beantragt, wird nach heutigen Regeln begutachtet.Lesen · 2 Min.
- 08Zeitplan der Pflegereform: Was wann giltBeschlossen, geplant, offen – die Termine bis zum 1. Januar 2027.Lesen · 3 Min.
- 09Checkliste für Angehörige: Das sollten Sie 2026 noch erledigenSieben Punkte mit Fristen – zum Abhaken vor Silvester.Lesen · 2 Min.
Versprochen
Wir halten Sie auf dem Laufenden.
- Das Datum des Wissensstands steht oben auf jeder Seite.
- Nach jedem Schritt im Bundestag und Bundesrat aktualisieren wir die Kapitel – und schreiben hier auf, was sich geändert hat.
- Wir rechnen Ihre Stunden immer nach dem Recht, das gilt – nie nach Entwürfen.
- Alle Kundinnen und Kunden bekommen vor dem Jahreswechsel eine persönliche Übersicht, was sich für ihre Stunden ändert.
Zuletzt aktualisiert
- 12. Oktober 2026Neues Kapitel „Pflegedienst oder Pflegegeld?“ und über jedem Kapitel eine Kurzfassung in einfacher Sprache.
- 12. Oktober 2026Ratgeber veröffentlicht: Grundlage ist der Kabinettsentwurf des Pflegeneuordnungsgesetzes vom 30. September 2026 mit den Fragen und Antworten des Bundesgesundheitsministeriums.
So geht es weiter
- 30. September 2026 · erledigtKabinettsbeschluss zum Entwurf
- 6. November 2026 · geplantErste Lesung im Bundestag
- 30. November 2026 · geplantAnhörung im Gesundheitsausschuss
- 11. Dezember 2026 · geplantZweite und dritte Lesung im Bundestag
- 18. Dezember 2026 · geplantBundesrat
- 1. Januar 2027 · geplantGeplantes Inkrafttreten
Termine ab November nach der Verfahrensplanung der AOK, nicht amtlich – sie können sich verschieben. Dann verschiebt sich auch das Inkrafttreten.
Der ganze ZeitplanAus dem Newsroom
Meldungen zur Reform.
- 12. Oktober 2026Entlastungsbetrag 2026: 131 Euro im Monat – und was davon übrig bleibt
- 12. Oktober 2026Haushaltshilfe von der Krankenkasse: Wann § 38 SGB V nach dem Krankenhaus zahlt – auch ohne Pflegegrad
- 12. Oktober 2026Pflegegeld und Pflegesachleistung 2026: Alle Beträge je Pflegegrad auf einen Blick
- 12. Oktober 2026Pflegereform 2026/2027: Was beschlossen ist, was geplant ist – und was das für Familien am Niederrhein heißt
Und wir?
Wir rechnen nach dem Recht, das gilt – und bereiten 2027 vor.
Heute sind wir ein anerkanntes Angebot zur Unterstützung im Alltag nach § 45a SGB XI. Weil der Entwurf die Umwandlung streicht, bereiten wir die Zulassung als ambulanter Pflegedienst nach § 72 SGB XI vor (geplant ab Dezember 2026). Damit könnten wir das Sachleistungsbudget abrechnen, und stundenintensive Hilfe bliebe bezahlbar. Vor jedem Jahreswechsel bekommen alle Kundinnen und Kunden eine Übersicht, was sich für ihre Stunden ändert.
Persönlich statt Paragraf
Fragen zur Reform? Wir rechnen Ihren Fall durch.
02156 974907-7Mo – Fr 8 – 17 Uhr · Rückruf innerhalb eines Werktags
Anna, Jan, Gina oder Dirk gehen bei uns ans Telefon. Unser Team
Kurz beantwortet
Fragen zur Pflegereform.
Was ist das Pflegeneuordnungsgesetz?
Gilt davon schon etwas?
Was ändert sich für Alltagshilfe wie Ihre?
Bekomme ich 2027 noch Pflegegeld, wenn ein Pflegedienst kommt?
Was sollten Angehörige 2026 noch tun?
Woher stammen Ihre Angaben?
So erreichen Sie uns
Einmal anrufen reicht.
Sprechen Sie aufs Band. Wir rufen zurück. Versprochen.
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