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Pflegereform

Haushaltshilfe von der Krankenkasse: Wann § 38 SGB V nach dem Krankenhaus zahlt – auch ohne Pflegegrad

Nach Krankenhaus, OP oder schwerer Krankheit zahlt die Kasse bis zu vier Wochen Haushaltshilfe, mit Kind unter zwölf bis zu 26 Wochen. Regeln und Antrag.

Veröffentlicht 12. Oktober 20264 Min. Lesezeit· Redaktion Haushaltshelfer Niederrhein

Seniorin singt in ihrer Küche und benutzt den roten Wischmopp als Mikrofon

Nicht jede Hilfe zu Hause läuft über die Pflegekasse. Nach einer Operation, einem Krankenhausaufenthalt oder bei einer schweren Erkrankung ist die Krankenkasse zuständig – und zwar auch dann, wenn es keinen Pflegegrad gibt. Die Grundlage ist § 38 SGB V. Hier steht, wann er greift. Stand Oktober 2026.

Der Grundgedanke

Die Krankenkasse zahlt Haushaltshilfe, wenn Sie Ihren Haushalt vorübergehend nicht weiterführen können und niemand, der mit Ihnen zusammenlebt, das übernehmen kann. Das Gesetz unterscheidet drei Fälle.

Fall 1: Ein Kind unter zwölf lebt im Haushalt

Können Sie den Haushalt wegen einer Krankenhausbehandlung, einer Vorsorge- oder Reha-Maßnahme oder häuslicher Krankenpflege nicht führen, und lebt bei Ihnen ein Kind unter zwölf Jahren oder ein Kind mit Behinderung, das auf Hilfe angewiesen ist, besteht Anspruch auf Haushaltshilfe – so lange, wie der Grund andauert. Ein Pflegegrad spielt hier keine Rolle; auch wer pflegebedürftig ist, bekommt Haushaltshilfe für die Versorgung des Kindes.

Fall 2: Schwere Krankheit – ohne Pflegegrad 2 bis 5

Das ist der Fall, der die meisten älteren Menschen betrifft. Wer keinen Pflegegrad 2 bis 5 hat, erhält Haushaltshilfe auch bei schwerer Krankheit oder akuter Verschlimmerung einer Krankheit – das Gesetz nennt ausdrücklich den Krankenhausaufenthalt, die ambulante Operation und die ambulante Krankenhausbehandlung. Die Dauer ist begrenzt: längstens vier Wochen. Lebt ein Kind unter zwölf im Haushalt, verlängert sich der Anspruch auf längstens 26 Wochen.

Vier Wochen klingen kurz, sind aber oft genau die Zeit, die nach einer Hüft- oder Herzoperation fehlt. Und: Wer in dieser Zeit merkt, dass es dauerhaft nicht mehr allein geht, kann parallel den Pflegegrad beantragen.

Fall 3: Die Satzung Ihrer Kasse

Viele Krankenkassen gehen in ihrer Satzung über das Gesetz hinaus: Haushaltshilfe auch ohne Krankenhausaufenthalt, länger als vier Wochen oder bei weiteren Erkrankungen. Fragen Sie nach – die Unterschiede zwischen den Kassen sind groß.

Was Sie wissen müssen

  • Antrag vor dem ersten Einsatz. Das Formular gibt es bei Ihrer Kasse. Dazu gehört eine ärztliche Bescheinigung, aus der hervorgeht, warum, ab wann, wie lange und wie viele Stunden am Tag Hilfe nötig ist.
  • Nachrang. Kann der Ehepartner, ein erwachsenes Kind oder ein Mitbewohner den Haushalt führen, zahlt die Kasse nicht oder nur teilweise. Berufstätigkeit oder eigene Krankheit sind anerkannte Gründe, warum jemand nicht kann.
  • Wer hilft. Die Kasse stellt eine Haushaltshilfe über ihre Vertragspartner. Kann sie das nicht, erstattet sie die Kosten einer selbst beschafften Hilfe in angemessener Höhe. Für Verwandte und Verschwägerte bis zum zweiten Grad gibt es nur Fahrkosten und Verdienstausfall.
  • Zuzahlung. Ab 18 Jahren zahlen Sie je Tag 10 Prozent der Kosten, mindestens 5 und höchstens 10 Euro – bis zur jährlichen Belastungsgrenze von 2 Prozent des Bruttoeinkommens (1 Prozent bei chronisch Kranken).
  • Umfang. Haushaltshilfe umfasst die üblichen Arbeiten im Haushalt und die Betreuung von Kindern im Haushalt. Frühjahrsputz und Fensterputzen gehören nicht dazu; Kochen, Wäsche, Einkauf und Ordnung schon.

Was bei Schwangerschaft gilt

Für Schwangerschaft und Entbindung gibt es eine eigene Regel: § 24h SGB V. Hier fällt keine Zuzahlung an, und ein Kind unter zwölf im Haushalt ist nicht Voraussetzung. Mehr dazu auf unserer Themenseite zur Haushaltshilfe nach der Geburt.

Was sonst noch hilft nach dem Krankenhaus

Das Krankenhaus muss Ihnen ein Entlassmanagement anbieten und kann Medikamente, Hilfsmittel und häusliche Krankenpflege für die ersten Tage verordnen. Reicht das nicht, gibt es die Übergangspflege im Krankenhaus: bis zu zehn Tage nach der Behandlung, wenn zu Hause noch nichts organisiert ist (§ 39e SGB V). Sprechen Sie den Sozialdienst der Klinik an, bevor Sie entlassen werden – nicht danach.

Und wenn ein Pflegegrad 2 bis 5 besteht? Dann läuft die Hilfe im Haushalt über die Pflegekasse: als Sachleistung, über die Umwandlung oder den Entlastungsbetrag. Die Krankenkasse bleibt für die Kinderbetreuung zuständig.

Was das für Sie heißt: Steht eine Operation an oder liegt jemand im Krankenhaus, klären Sie die Haushaltshilfe noch vor der Entlassung mit der Krankenkasse – mit ärztlicher Bescheinigung und Antrag. Vier Wochen Hilfe ohne Pflegegrad sind möglich, oft mehr über die Satzung. Wir übernehmen die Einsätze ab dem Tag der Entlassung und klären mit Ihnen, ob wir direkt mit der Kasse abrechnen können: 02156 974907-7.

Quellen und Stand

  • Haushaltshilfe
  • Krankenkasse
  • § 38 SGB V
  • nach dem Krankenhaus
  • ohne Pflegegrad

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