Kurz gesagt – in einfacher Sprache
Wer einen Pflegedienst braucht, bezahlt ihn aus dem Sachleistungsbudget – und bekommt dafür weniger oder kein Pflegegeld.
Überspitzt gesagt: entweder Pflegedienst oder Pflegegeld. Je mehr ein zugelassener Dienst leistet, desto weniger Entlastungsbudget – so heißt das Pflegegeld künftig – wird ausgezahlt. Das Sozialraumbudget von 175 Euro ist nur für Alltagsangebote und Nachbarschaftshilfe gedacht, nicht für den Pflegedienst. Für Sie heißt das: 2026 in Ruhe durchrechnen, welche Mischung aus Dienst und Pflegegeld zu Ihrer Familie passt.
Viele Familien am Niederrhein kombinieren heute beides: Die Tochter pflegt und bekommt dafür Pflegegeld, morgens kommt ein ambulanter Pflegedienst zum Waschen. Nach dem Entwurf bleibt dieses Prinzip erhalten – aber die Töpfe bekommen neue Namen, neue Beträge, und für Alltagshilfe fällt der wichtigste Umweg weg. Wer sich 2027 auf einen Pflegedienst einstellt, sollte das jetzt wissen.
So ist es heute: Kombinationsleistung
Mit Pflegegrad 2 bis 5 haben Sie zwei Hauptleistungen zur Wahl: die Pflegesachleistung (der Pflegedienst rechnet direkt mit der Kasse ab) und das Pflegegeld (wird an Sie ausgezahlt, meist für pflegende Angehörige). Beides zusammen gibt es nur anteilig: Nutzt der Pflegedienst die Hälfte der Sachleistung, bekommen Sie die Hälfte des Pflegegelds. Schöpft er die Sachleistung voll aus, gibt es kein Pflegegeld mehr.
| Pflegegrad | Pflegesachleistung heute | Pflegegeld heute |
|---|---|---|
| 2 | 796 € | 347 € |
| 3 | 1.497 € | 599 € |
| 4 | 1.859 € | 800 € |
| 5 | 2.299 € | 990 € |
Der Entlastungsbetrag von 131 Euro kommt unabhängig davon dazu. Und die Umwandlung – bis zu 40 Prozent der Sachleistung für Alltagshilfe – wirkt wie ein Sachleistungsbezug: Auch sie mindert das Pflegegeld anteilig.
So soll es 2027 werden
Der Entwurf benennt um und hebt an: Aus der Pflegesachleistung wird das Sachleistungsbudget, aus dem Pflegegeld das Entlastungsbudget. Die Verrechnung bleibt nach der Systematik des Entwurfs anteilig – wer den Dienst nutzt, verbraucht das Sachleistungsbudget, und das Entlastungsbudget sinkt im selben Verhältnis. Neu ist das Sozialraumbudget von 175 Euro im Monat: Es ersetzt den Entlastungsbetrag und ist ausdrücklich nur für Angebote zur Unterstützung im Alltag und für Nachbarschaftshilfe gedacht. Beim Pflegedienst können Sie es nicht einsetzen.
| Pflegegrad | Sachleistungsbudget (Pflegedienst) | Entlastungsbudget (neues Pflegegeld) | Sozialraumbudget (nur Alltagsangebote) |
|---|---|---|---|
| 2 | 890 € | 380 € | 175 € |
| 3 | 1.590 € | 630 € | 175 € |
| 4 | 2.090 € | 890 € | 175 € |
| 5 | 2.530 € | 1.080 € | 175 € |
Die Umwandlung entfällt. Damit gibt es ab 2027 keinen Weg mehr, Alltagshilfe aus dem Sachleistungsbudget zu bezahlen – es sei denn, das Angebot ist selbst als Pflege- oder Betreuungsdienst zugelassen. Dann gilt für seine Leistungen dieselbe Verrechnung mit dem Pflegegeld wie beim klassischen Pflegedienst.
Rechenbeispiel: Pflegegrad 3 mit Pflegedienst
Frau M. hat Pflegegrad 3. Ein Pflegedienst kommt jeden Morgen zur Körperpflege und stellt dafür 1.200 Euro im Monat in Rechnung.
- Heute: 1.200 Euro von 1.497 Euro Sachleistung sind rund 80 Prozent. Vom Pflegegeld (599 Euro) bleiben 20 Prozent, also etwa 120 Euro. Dazu Entlastungsbetrag 131 Euro und – solange noch Sachleistung übrig ist – Umwandlung für Alltagshilfe.
- 2027 nach dem Entwurf: 1.200 Euro von 1.590 Euro Sachleistungsbudget sind rund 75 Prozent. Vom Entlastungsbudget (630 Euro) bleiben 25 Prozent, also etwa 158 Euro. Dazu das Sozialraumbudget von 175 Euro für Alltagshilfe. Keine Umwandlung mehr.
Kommt der Pflegedienst zweimal täglich und schöpft das Budget aus, bleibt in beiden Welten kein Pflegegeld. Das ist der Satz, den Familien jetzt hören sollten: Wer 2027 regelmäßig einen Pflegedienst braucht, greift auf seine Sachleistung zurück – und muss sich darauf einstellen, dass das Pflegegeld entsprechend kleiner wird oder ganz entfällt.
Was das für Alltagshilfe heißt
Alltagshilfe wie unsere lässt sich ab 2027 aus dem Sozialraumbudget (175 Euro, knapp vier Stunden im Monat) und privat bezahlen. Wer mehr Stunden braucht, kommt um ein zugelassenes Angebot nicht herum – dann allerdings mit der Verrechnung gegen das Pflegegeld. Welche Mischung aus Pflegedienst, Alltagshilfe und Pflegegeld für Ihre Familie am meisten bringt, lässt sich nur mit Ihren Zahlen ausrechnen. Das machen wir beim Kennenlernen, kostenlos und schwarz auf weiß.
Was Sie jetzt tun können
- Heute ausschöpfen, was 2027 wegfällt: Umwandlung und angesparten Entlastungsbetrag bis Ende 2026 nutzen.
- Pflegegeld nicht als Rente sehen. Es ist dafür da, dass Hilfe ins Haus kommt – ob durch Angehörige oder einen Dienst. Ein paar Euro mehr oder weniger machen am Ende nicht den Unterschied, verlässliche Hilfe schon.
- Die Kombination durchrechnen lassen. Mit Pflegegrad, Rechnung des Pflegedienstes und Wunschstunden lässt sich in zehn Minuten sagen, was 2027 übrig bleibt.
Was das für Sie heißt: Pflegedienst und Pflegegeld bleiben kommunizierende Röhren – mehr Dienst, weniger Geld. Das Sozialraumbudget ändert daran nichts, weil es nur für Alltagshilfe gilt. Rechnen Sie 2026 in Ruhe durch, welche Mischung passt, und nutzen Sie bis dahin alles, was der Entwurf streicht.
Quellen
Wir halten Sie auf dem Laufenden. Dieses Kapitel aktualisieren wir nach jedem Schritt im Bundestag und Bundesrat – nächster Termin: 6. November 2026, Erste Lesung im Bundestag. Unsere Kundinnen und Kunden bekommen vor dem Jahreswechsel eine persönliche Übersicht, was sich für ihre Stunden ändert.

