Kurz gesagt – in einfacher Sprache
Wer bis 31. Dezember 2026 einen Pflegegrad beantragt, wird nach den heutigen, leichteren Regeln eingestuft.
Ab 2027 sollen die Punkte für einen Pflegegrad höher liegen. Für Anträge, die noch 2026 bei der Pflegekasse eingehen, gilt das alte Recht – auch wenn der Gutachter erst 2027 kommt. Für Sie heißt das: nicht warten. Wer Hilfe braucht oder bei dem es schlechter geworden ist, stellt den Antrag jetzt.
Ob jemand einen Pflegegrad bekommt, entscheidet eine Punktzahl aus der Begutachtung durch den Medizinischen Dienst. Sechs Lebensbereiche werden bewertet: Mobilität, geistige und kommunikative Fähigkeiten, Verhalten, Selbstversorgung, Umgang mit Krankheit und Therapie, Gestaltung des Alltags. Heute beginnt Pflegegrad 1 bei 12,5 Punkten, Pflegegrad 2 bei 27, Pflegegrad 3 bei 47,5, Pflegegrad 4 bei 70 und Pflegegrad 5 bei 90.
Was der Entwurf ändert
Die Schwellen sollen auf 15, 30, 50, 70 und 90 Punkte steigen, und die Gewichtung der Bereiche wird angepasst. Wer heute knapp über einer Schwelle liegt, läge nach den neuen Regeln knapp darunter. Vor allem Pflegegrad 1 und 2 werden schwerer zu erreichen.
Entscheidend ist der Stichtag: Nach dem Entwurf gilt das Recht, das am Tag der Antragstellung galt. Anträge, die bis zum 31. Dezember 2026 bei der Pflegekasse eingehen, werden nach den heutigen Schwellen beurteilt – auch wenn die Begutachtung erst 2027 stattfindet. Bestehende Pflegegrade sollen nicht allein wegen der neuen Schwellen verloren gehen.
Wer jetzt handeln sollte
- Menschen, die Hilfe im Alltag brauchen, aber noch keinen Pflegegrad haben.
- Menschen mit Pflegegrad 1, deren Bedarf gestiegen ist – eine Höherstufung ist ein neuer Antrag.
- Angehörige, die seit Monaten „mal den Antrag stellen wollten“.
So geht der Antrag
- Formlos bei der Pflegekasse – ein Anruf oder ein Satz per Post genügt: „Ich beantrage Leistungen der Pflegeversicherung.“ Das Datum des Eingangs zählt.
- Pflegetagebuch führen. Zwei Wochen lang notieren, wobei Hilfe nötig ist und wie lange. Der Medizinische Dienst fragt genau danach.
- Begutachtung vorbereiten. Arztberichte, Medikamentenplan, Hilfsmittel bereitlegen; eine vertraute Person sollte dabei sein. Nicht beschönigen – beschreiben, wie ein schlechter Tag aussieht.
- Bescheid prüfen. Gegen einen abgelehnten oder zu niedrigen Pflegegrad können Sie innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen.
Die Pflegekasse muss heute innerhalb von 25 Arbeitstagen entscheiden. Der Entwurf setzt diese Frist vom 1. Januar bis 30. April 2027 aus. Wer 2026 beantragt, hat also auch beim Tempo Vorteile.
Wie wir helfen
Wir stellen keinen Antrag für Sie, aber wir kennen den Ablauf aus Hunderten Begutachtungen: Wir erklären das Pflegetagebuch, sagen Ihnen, welche Fragen kommen, und sind auf Wunsch beim Termin dabei. Kostenlos, als Teil unseres Kennenlernens.
Was das für Sie heißt: Wenn Sie den Antrag ohnehin stellen wollten – stellen Sie ihn vor Silvester. Ein Anruf bei der Pflegekasse reicht, alles Weitere klären wir gemeinsam.
Quellen
Wir halten Sie auf dem Laufenden. Dieses Kapitel aktualisieren wir nach jedem Schritt im Bundestag und Bundesrat – nächster Termin: 6. November 2026, Erste Lesung im Bundestag. Unsere Kundinnen und Kunden bekommen vor dem Jahreswechsel eine persönliche Übersicht, was sich für ihre Stunden ändert.

