Kurz gesagt – in einfacher Sprache
Der Entwurf ist beschlossen, das Gesetz noch nicht – entschieden wird im November und Dezember.
Am 30. September 2026 hat die Regierung den Entwurf beschlossen. Bundestag und Bundesrat beraten bis Mitte Dezember. Erst danach ist klar, was ab 1. Januar 2027 wirklich gilt. Für Sie heißt das: Bis dahin gilt alles wie heute – und wir melden uns, sobald etwas feststeht.
Bei der Pflegereform laufen drei Dinge durcheinander, die man auseinanderhalten sollte: Was bereits beschlossen ist und gilt, was als Entwurf im Verfahren steckt, und was nur geplant ist. Diese Seite ordnet die Termine.
Beschlossen und in Kraft
- 1. Januar 2025: Alle Leistungsbeträge der Pflegeversicherung steigen um 4,5 %. Diese Beträge gelten 2026 unverändert.
- 1. Juli 2025: Verhinderungs- und Kurzzeitpflege bekommen einen gemeinsamen Jahresbetrag von 3.539 €, die Wartezeit entfällt.
- 1. Januar 2026: Das Pflegekompetenzgesetz tritt in Kraft. Für Familien bringt es den Anspruch auf Präventionsberatung, weniger Pflicht-Beratungsbesuche beim Pflegegeld und eine kürzere Frist für Belege der Verhinderungspflege.
- 1. Januar 2027: Die bundeseinheitliche Ausbildung zur Pflegefachassistenz startet. Das betrifft den Beruf, nicht Ihre Leistungen.
Der Weg des Entwurfs
| Datum | Schritt | Status |
|---|---|---|
| 11. Dezember 2025 | Bund-Länder-Arbeitsgruppe „Zukunftspakt Pflege“ legt Ergebnisse vor | erledigt |
| Juni 2026 | Referentenentwurf, Verbändeanhörung mit nur drei Werktagen Frist | erledigt |
| 30. September 2026 | Kabinettsbeschluss „Gesetz zur Neuordnung der Pflegeversicherung“ | erledigt |
| 6. November 2026 | Erste Lesung im Bundestag | geplant |
| 11. und 25. November 2026 | Anhörungen im Ausschuss | geplant |
| 30. November 2026 | Bundesrat, erster Durchgang | geplant |
| 11. Dezember 2026 | Zweite und dritte Lesung im Bundestag | geplant |
| 18. Dezember 2026 | Bundesrat, zweiter Durchgang | geplant |
| 1. Januar 2027 | Inkrafttreten laut Entwurf | offen |
| 1. Januar 2028 und 2029 | Weitere Teile (Notdienst, Pflegebegleitung, Beitragszuschlag Ehepartner) | offen |
Die Termine ab November stammen aus der Chronik der AOK (Stand 7. Oktober 2026) und sind nicht amtlich. Der Zeitplan ist eng: Zwischen erster Lesung und Verkündung liegen nur sieben Wochen. Verschiebt sich ein Schritt, verschiebt sich auch das Inkrafttreten.
Was 2027 bei den Beiträgen geplant ist
- Beitragsbemessungsgrenze steigt von 5.812,50 € auf 6.375 € im Monat.
- Kinderlose zahlen 0,9 statt 0,6 Punkte Zuschlag.
- Minijobs werden mit 3,6 % beitragspflichtig.
- Ab 2028: Zuschlag von 0,52 % für beitragsfrei mitversicherte Ehe- und Lebenspartner, mit Ausnahmen, etwa wer ein Kind unter zwölf betreut oder einen Angehörigen ab Pflegegrad 2 mindestens zehn Stunden pro Woche pflegt.
Wie wir damit umgehen
Wir rechnen Ihre Stunden immer nach dem Recht, das gerade gilt – nie nach Entwürfen. Vor jedem Jahreswechsel bekommen alle Kundinnen und Kunden von uns eine Übersicht, was sich ändert. Diesen Ratgeber aktualisieren wir nach jedem Schritt im Bundestag und Bundesrat; das Datum steht oben auf jeder Seite.
Was das für Sie heißt: Bis Silvester 2026 ändert sich nichts. Alles, was dieser Ratgeber als „Entwurf“ bezeichnet, kann im Dezember noch anders ausgehen. Wer sich absichern will, nutzt 2026 die heutigen Regeln vollständig aus.
Quellen
Wir halten Sie auf dem Laufenden. Dieses Kapitel aktualisieren wir nach jedem Schritt im Bundestag und Bundesrat – nächster Termin: 6. November 2026, Erste Lesung im Bundestag. Unsere Kundinnen und Kunden bekommen vor dem Jahreswechsel eine persönliche Übersicht, was sich für ihre Stunden ändert.

