Kurz gesagt – in einfacher Sprache
Aus 131 Euro werden 175 Euro – aber nur für Pflegegrad 2 bis 5 und nur Monat für Monat.
Der Entlastungsbetrag soll künftig Sozialraumbudget heißen: 175 Euro im Monat für Alltagshilfe und Nachbarschaftshilfe. Ansparen geht dann nicht mehr – was im Monat nicht genutzt wird, ist weg. Pflegegrad 1 bekommt das Budget nicht. Für Sie heißt das: angespartes Guthaben bis Ende 2026 nutzen und die Hilfe so planen, dass jeder Monat ausgeschöpft wird.
Der Entlastungsbetrag ist heute der wichtigste Topf für Alltagshilfe: 131 € im Monat für jeden Pflegegrad, zweckgebunden für anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag, Tages- und Kurzzeitpflege. Nicht genutzte Beträge sammeln sich an und können bis zum 30. Juni des Folgejahres eingesetzt werden. Der Entwurf des Pflegeneuordnungsgesetzes ersetzt ihn ab 2027 durch das „Sozialraumbudget“.
Was der Entwurf vorsieht
- Höhe: 175 € im Monat, für Menschen unter 25 Jahren 300 €.
- Wer: nur Pflegegrad 2 bis 5. Pflegegrad 1 geht leer aus.
- Wofür: anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag und Nachbarschaftshilfe, also genau die Hilfe, die wir leisten. Die Preise dürfen weiterhin nicht höher sein als vergleichbare Leistungen zugelassener Pflegeeinrichtungen.
- Kein Ansparen: Der Betrag soll Monat für Monat gelten. Die Begründung des Entwurfs sagt ausdrücklich, dass das Ansammeln nicht genutzter Beträge entfällt.
- Nachbarschaftshilfe: Künftig sollen auch die Pflegekassen Nachbarschaftshelfer anerkennen; bis zu einer bundesweiten Richtlinie (geplant bis 2028) bleibt es beim Landesrecht, in Nordrhein-Westfalen also bei der Anerkennung durch Kreis oder Stadt.
Was das in Stunden bedeutet
Heute reicht der Entlastungsbetrag bei uns für knapp drei Stunden im Monat; mit der Umwandlung der Pflegesachleistung kommen ab Pflegegrad 2 deutlich mehr dazu. Nach dem Entwurf stünden 2027 für ein Alltagsangebot 175 € zur Verfügung – bei unserem Satz von 39,50 € je Stunde plus 6,40 € Anfahrt sind das rund dreieinhalb Stunden im Monat. Mehr Stunden ließen sich dann nur noch über einen zugelassenen Dienst (Sachleistungsbudget) oder privat finanzieren. Deshalb ist die Umwandlung, die der Entwurf streicht, für Familien der eigentliche Einschnitt.
Was mit angesparten Beträgen passiert
Nach heutigem Recht dürfen Sie Reste aus 2026 bis zum 30. Juni 2027 nutzen. Ob diese Regel unter dem neuen Gesetz noch gilt, ist im Entwurf nicht eindeutig geregelt. Wir raten deshalb, angesparte Beträge noch 2026 einzusetzen – zum Beispiel für ein paar zusätzliche Einsätze vor Weihnachten.
Was das für Sie heißt: Prüfen Sie, wie viel Entlastungsbetrag aus 2026 noch offen ist. Ein Anruf bei der Pflegekasse genügt. Wir rechnen Ihnen aus, wie viele Stunden damit bis Jahresende möglich sind.
Quellen
Wir halten Sie auf dem Laufenden. Dieses Kapitel aktualisieren wir nach jedem Schritt im Bundestag und Bundesrat – nächster Termin: 6. November 2026, Erste Lesung im Bundestag. Unsere Kundinnen und Kunden bekommen vor dem Jahreswechsel eine persönliche Übersicht, was sich für ihre Stunden ändert.

