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Pflegereform

Entlastungsbetrag 2026: 131 Euro im Monat – und was davon übrig bleibt

Was der Entlastungsbetrag ist, wer ihn bekommt, wie er übertragen wird und warum er allein nur für rund drei Stunden Alltagshilfe im Monat reicht.

Veröffentlicht 12. Oktober 20264 Min. Lesezeit· Redaktion Haushaltshelfer Niederrhein

Lachende Seniorin mit Kopfhörern und Gehhilfe vor einer hellblauen Wand

Der Entlastungsbetrag ist die Leistung der Pflegeversicherung, die am häufigsten verfällt. 131 Euro im Monat, für jeden Pflegegrad, ohne Antrag – und trotzdem bleibt er in vielen Familien liegen, weil niemand genau weiß, wofür er gedacht ist. Hier die Antworten, Stand Oktober 2026.

Was der Entlastungsbetrag ist

Nach § 45b SGB XI haben Pflegebedürftige, die zu Hause versorgt werden, Anspruch auf bis zu 131 Euro im Monat. Seit dem 1. Januar 2025 ist das der Betrag; vorher waren es 125 Euro. Er gilt für alle Pflegegrade von 1 bis 5 und ist damit die einzige Geldleistung, die auch Menschen mit Pflegegrad 1 bekommen.

Der Betrag wird nicht ausgezahlt, sondern erstattet. Sie reichen Belege ein, oder der Anbieter rechnet direkt mit der Pflegekasse ab – so machen wir es. Einen Antrag brauchen Sie nicht; der Anspruch entsteht mit dem Pflegegrad.

Wofür er verwendet werden darf

Das Gesetz nennt vier Zwecke: Tages- oder Nachtpflege, Kurzzeitpflege, Leistungen ambulanter Pflegedienste (bei Pflegegrad 2 bis 5 allerdings nicht für die Körperpflege) und nach Landesrecht anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag. Zu dieser letzten Gruppe gehören wir: Haushalt, Einkaufen, Kochen, Gesellschaft, Begleitung.

Die Vergütung darf dabei nicht höher sein als vergleichbare Leistungen zugelassener Pflegeeinrichtungen. Das schützt Sie vor Fantasiepreisen – und es erklärt, warum eine Stunde anerkannte Alltagshilfe am Niederrhein nicht für 20 Euro zu haben ist.

Übertragen statt verfallen

Was im Kalenderjahr nicht verbraucht wird, geht nicht sofort verloren. Der Rest wird in das folgende Kalenderhalbjahr übertragen. Konkret: Was Sie aus 2026 nicht genutzt haben, können Sie bis zum 30. Juni 2027 einsetzen. Danach ist es weg.

Das lohnt sich zu rechnen. Wer ein halbes Jahr nichts abgerufen hat, hat 786 Euro angespart – das sind bei uns rund 17 Stunden Alltagshilfe, die sonst verfallen würden.

Warum 131 Euro allein nur knapp drei Stunden ergeben

Hier kommt die ehrliche Rechnung. Eine Stunde Alltagshilfe kostet bei uns 39,50 Euro, dazu 6,40 Euro Anfahrt je Einsatz (Stand 2026). Ein Einsatz von drei Stunden kostet also 124,90 Euro. Der Entlastungsbetrag deckt damit genau einen solchen Einsatz im Monat; rechnerisch sind es 131 Euro geteilt durch 45,90 Euro, also 2,85 Stunden.

Drei Stunden im Monat sind anderthalb Stunden alle zwei Wochen. Das reicht, um einmal durchzuwischen. Es reicht nicht für Struktur, Vorbeugen oder spürbare Entlastung. Deshalb kombinieren wir den Entlastungsbetrag fast immer mit anderen Töpfen:

  • Umwandlung der Pflegesachleistung (ab Pflegegrad 2): bis zu 40 Prozent des Sachleistungsbetrags, bei Pflegegrad 3 rund 598 Euro im Monat.
  • Verhinderungspflege (ab Pflegegrad 2): bis zu 3.539 Euro im Jahr, wenn die pflegende Person verhindert ist.
  • Private Beauftragung für das, was darüber hinausgeht.

Mit Pflegegrad 3 sind so ohne private Zuzahlung rund 16 Stunden im Monat möglich – statt knapp drei. Was in Ihrem Fall herauskommt, rechnen wir vor dem ersten Einsatz aus.

Pflegegrad 1: Der Entlastungsbetrag ist alles

Für Menschen mit Pflegegrad 1 ist der Entlastungsbetrag die einzige laufende Leistung. Kein Pflegegeld, keine Sachleistung, keine Umwandlung. Umso wichtiger ist es, ihn vollständig zu nutzen – und den Übertrag im Blick zu behalten.

Ausblick: Was der Reformentwurf ändern würde

Das am 30. September 2026 vom Kabinett beschlossene Pflegeneuordnungsgesetz sieht ab 2027 ein „Sozialraumbudget“ von 175 Euro im Monat vor, das den Entlastungsbetrag ersetzt – aber nur für Pflegegrad 2 bis 5 und nur für anerkannte Alltagsangebote und Nachbarschaftshilfe. Pflegegrad 1 ginge leer aus. Das Ansparen nicht genutzter Beträge soll entfallen. Das ist ein Entwurf; Bundestag und Bundesrat beraten noch. Bis dahin gilt: 131 Euro, für alle, übertragbar.

Was das für Sie heißt: Prüfen Sie, wie viel Entlastungsbetrag aus 2026 noch offen ist – ein Anruf bei der Pflegekasse genügt. Reste sind nach heutigem Recht bis zum 30. Juni 2027 gültig. Rechnen Sie mit knapp drei Stunden im Monat aus diesem Topf allein, und lassen Sie sich zeigen, welche weiteren Töpfe Ihnen offenstehen. Beratung kostenlos unter 02156 974907-7.

Quellen und Stand

  • Entlastungsbetrag
  • § 45b SGB XI
  • Pflegegrad 1
  • 131 Euro

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