Kurz gesagt – in einfacher Sprache
Die Pflegeversicherung wird ab 2027 neu sortiert – beschlossen ist noch nichts.
Die Regierung will die Hilfen anders verteilen: ein neuer Topf für Alltagshilfe mit 175 Euro im Monat, etwas mehr Geld für Pflegegeld und Pflegedienste, dafür fällt die Umwandlung weg und Pflegegrad 1 bekommt weniger. Bis Bundestag und Bundesrat entschieden haben, gilt alles wie heute. Für Sie heißt das: 2026 in Ruhe prüfen, was Sie noch nutzen können – wir helfen beim Rechnen.
Die Bundesregierung will die Pflegeversicherung zum 1. Januar 2027 neu ordnen. Das „Pflegeneuordnungsgesetz“, kurz PNOG, wurde am 30. September 2026 vom Kabinett beschlossen. Es ist damit ein Entwurf, kein geltendes Recht. Diese Seite zeigt, was heute gilt und was sich nach dem Entwurf ändern soll – in einer Tabelle, ohne Fachchinesisch.
Heute gegen Entwurf
| Leistung | Heute (Stand 2026) | Entwurf ab 1. Januar 2027 |
|---|---|---|
| Entlastungsbetrag | 131 € im Monat, Pflegegrad 1 bis 5, Reste bis 30. Juni des Folgejahres nutzbar | Sozialraumbudget 175 € im Monat, nur Pflegegrad 2 bis 5, kein Ansparen |
| Pflegegrad 1 | Entlastungsbetrag 131 € + 42 € Pflegehilfsmittel | Beides entfällt; Beratung und Wohnumfeld-Zuschuss bleiben |
| Umwandlung der Pflegesachleistung | Bis zu 40 % der Sachleistung für anerkannte Alltagshilfe | Entfällt ersatzlos |
| Pflegegeld (PG 2 bis 5) | 347 / 599 / 800 / 990 € | „Entlastungsbudget“ 380 / 630 / 890 / 1.080 € – daraus auch Pflegehilfsmittel und selbst organisierte Vertretung |
| Pflegesachleistung (PG 2 bis 5) | 796 / 1.497 / 1.859 / 2.299 € | „Sachleistungsbudget“ 890 / 1.590 / 2.090 / 2.530 € für zugelassene Pflege- und Betreuungsdienste |
| Verhinderungs- und Kurzzeitpflege | Gemeinsamer Jahresbetrag 3.539 € | „Überbrückungsbudget“ 2.285 € im Jahr, nur Akutversorgung durch zugelassene Dienste und Kurzzeitpflege |
| Pflegegrad-Begutachtung | Schwellen 12,5 / 27 / 47,5 / 70 / 90 Punkte | 15 / 30 / 50 / 70 / 90 Punkte; Anträge bis 31. Dezember 2026 nach altem Recht |
| Erhöhung der Beträge | Nächste Anpassung 1. Januar 2028 | Anpassung 2028 entfällt, ab 2029 jährlich nach Kerninflation |
| Beiträge | 3,6 %, Kinderlose 4,2 % | Beitragsbemessungsgrenze 6.375 €, Kinderlose +0,9 Punkte, Minijobs beitragspflichtig |
Was die Zahlen bedeuten
Die neuen Monatsbeträge klingen nach mehr Geld. Die Bundesregierung nennt den Entwurf trotzdem „ausgabenneutral“. Das geht nur, weil an anderer Stelle gestrichen wird: beim Pflegegrad 1, bei der Umwandlung, bei der Verhinderungspflege und bei der ausgefallenen Erhöhung 2028. Für eine Familie mit Pflegegrad 2, die heute Alltagshilfe über Entlastungsbetrag und Umwandlung bezahlt, wären 2027 nach dem Entwurf statt 449 € nur noch 175 € im Monat für ein Alltagsangebot vorgesehen – es sei denn, der Anbieter ist als Pflege- oder Betreuungsdienst zugelassen und kann das Sachleistungsbudget abrechnen.
Was unverändert bleibt
- Die fünf Pflegegrade und die Begutachtung durch den Medizinischen Dienst bleiben; es ändern sich nur die Punktschwellen.
- Bestehende Pflegegrade sollen nicht allein wegen der neuen Schwellen verloren gehen.
- Tages- und Nachtpflege bleibt anrechnungsfrei.
- Der Anspruch auf kostenlose Pflegeberatung durch die Pflegekasse bleibt; ab 2029 soll eine „Pflegebegleitung“ sie ablösen.
Was das für Sie heißt: 2026 ist das Jahr, in dem Sie noch alles nach heutigem Recht nutzen können. Pflegegrad beantragen, Entlastungsbetrag ausschöpfen, Umwandlung nutzen, Verhinderungspflege einplanen. Die Checkliste in diesem Ratgeber führt Sie durch die Punkte.
Quellen
Wir halten Sie auf dem Laufenden. Dieses Kapitel aktualisieren wir nach jedem Schritt im Bundestag und Bundesrat – nächster Termin: 6. November 2026, Erste Lesung im Bundestag. Unsere Kundinnen und Kunden bekommen vor dem Jahreswechsel eine persönliche Übersicht, was sich für ihre Stunden ändert.

