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Haushaltshelfer Niederrhein – Daheim gut versorgt

Kapitel 3 von 9

Pflegegrad 1 verliert den Entlastungsbetrag

Pflegegrad 1 verliert ab 2027 den Entlastungsbetrag von 131 € und die 42 € für Pflegehilfsmittel. Was bleibt und was Familien jetzt tun können.

Stand 12. Oktober 2026 · Entwurf, noch nicht beschlossen · 2 Min. Lesezeit

Kurz gesagt – in einfacher Sprache

Pflegegrad 1 verliert 131 Euro im Monat und 42 Euro für Hilfsmittel.

Nach dem Entwurf bekommen Menschen mit Pflegegrad 1 ab 2027 keinen Entlastungsbetrag und keine Pauschale für Pflegehilfsmittel mehr. Beratung und der Zuschuss für den Umbau der Wohnung bleiben. Für Sie heißt das: Wenn es zu Hause schwerer geworden ist, jetzt eine Höherstufung beantragen – und das angesparte Guthaben 2026 noch ausgeben.

Rund ein Fünftel aller Menschen mit Pflegegrad hat Pflegegrad 1. Für sie ist der Entlastungsbetrag heute die einzige nennenswerte Leistung der Pflegeversicherung: 131 € im Monat, mit denen sich bei uns knapp drei Stunden Alltagshilfe finanzieren lassen. Genau dieser Betrag soll nach dem Entwurf des Pflegeneuordnungsgesetzes ab 2027 entfallen.

Was nach dem Entwurf wegfällt

  • der Entlastungsbetrag von 131 € im Monat – das Sozialraumbudget, das ihn ersetzt, gilt nur ab Pflegegrad 2;
  • die 42 € im Monat für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch (Handschuhe, Bettschutzeinlagen, Desinfektion);
  • der Zuschuss von 131 € für neue Heimbewohner mit Pflegegrad 1.

Was bleibt

  • der Anspruch auf kostenlose Pflegeberatung durch die Pflegekasse,
  • der Zuschuss für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen von bis zu 4.180 € je Maßnahme, etwa für einen Badumbau oder Haltegriffe,
  • die seit 2026 geltende Präventionsberatung zu Sturzvermeidung, Ernährung und Bewegung,
  • ab 2029 die geplante „Pflegebegleitung“.

Warum das viele Familien trifft

Pflegegrad 1 bekommen Menschen, die erste Einschränkungen haben, aber noch weitgehend selbstständig sind. Genau in dieser Phase verhindert regelmäßige Alltagshilfe, dass aus kleinen Problemen große werden: Der Kühlschrank bleibt gefüllt, die Wohnung sicher, der Kontakt zu Menschen erhalten. Fällt der Entlastungsbetrag weg, bleibt nur die private Finanzierung – oder ein höherer Pflegegrad.

Was Sie 2026 tun können

  1. Hilfebedarf ehrlich prüfen. Hat sich seit der letzten Begutachtung etwas verändert – Gehen, Waschen, Medikamente, Orientierung? Dann kann eine Höherstufung berechtigt sein.
  2. Antrag noch 2026 stellen. Für Anträge bis zum 31. Dezember 2026 gelten nach dem Entwurf die heutigen Punktschwellen; ab 2027 sollen sie steigen.
  3. Angesparte Beträge nutzen. Nicht genutzter Entlastungsbetrag aus 2026 ist nach heutigem Recht bis zum 30. Juni 2027 gültig; ob das unter dem neuen Gesetz so bleibt, ist offen.
  4. Pflegeberatung in Anspruch nehmen. Die Pflegekasse muss sie kostenlos anbieten; wir vermitteln auf Wunsch den Kontakt.

Was das für Sie heißt: Wenn Ihre Mutter oder Ihr Vater Pflegegrad 1 hat und regelmäßig Hilfe braucht, sprechen Sie mit uns noch dieses Jahr. Wir schauen gemeinsam, ob eine Höherstufung begründet ist, und helfen beim Antrag – kostenlos.

Wir halten Sie auf dem Laufenden. Dieses Kapitel aktualisieren wir nach jedem Schritt im Bundestag und Bundesrat – nächster Termin: 6. November 2026, Erste Lesung im Bundestag. Unsere Kundinnen und Kunden bekommen vor dem Jahreswechsel eine persönliche Übersicht, was sich für ihre Stunden ändert.

Kurz beantwortet

Fragen zu: Pflegegrad 1 verliert den Entlastungsbetrag.

Verliere ich mit Pflegegrad 1 den Pflegegrad selbst?
Nein. Der Pflegegrad bleibt. Nach dem Entwurf entfallen nur die Geldleistungen Entlastungsbetrag und Pflegehilfsmittel-Pauschale. Beratung und der Zuschuss für Umbauten im Wohnumfeld bleiben.
Lohnt sich ein Antrag auf Höherstufung?
Wenn der Hilfebedarf gestiegen ist, ja – und zwar noch 2026. Für Anträge bis zum 31. Dezember 2026 gelten die heutigen, niedrigeren Punktschwellen. Wir helfen beim Antrag und begleiten die Begutachtung.
Können wir die Alltagshilfe mit Pflegegrad 1 trotzdem behalten?
Ja, dann privat zu unserem regulären Satz von 39,50 € je Stunde plus 6,40 € Anfahrt. Viele Familien buchen in dem Fall einen festen Einsatz pro Woche. Den privaten Anteil können Sie als haushaltsnahe Dienstleistung zu 20 % von der Steuer absetzen.
Dieser Ratgeber informiert allgemein und ersetzt keine Pflegeberatung oder Rechtsberatung. Beträge nach geltendem Recht mit Stand 2026; Angaben zum Entwurf nach dem Kabinettsbeschluss vom 30. September 2026.

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