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Haushaltshelfer Niederrhein – Daheim gut versorgt

Transparent, ohne Fachchinesisch

Kosten & Abrechnung über die Pflegekasseeinfach erklärt

Viele Seniorinnen, Senioren und Angehörige fragen völlig zu Recht: „Was kostet das – und wer bezahlt das eigentlich?“ Hier bekommen Sie die klare Antwort: Entweder übernimmt die Pflegekasse über ein Budget, oder Sie zahlen privat – transparent und jederzeit kündbar.
  • Sie können jederzeit kündigen. Ohne Frist, ohne Diskussion.
  • Wir bestimmen nicht selbst, was wir abrechnen dürfen – die Kasse schon.
  • Wir sind kein Pflegedienst für Körperpflege oder medizinische Pflege.
Eine Seniorin telefoniert entspannt in ihrem Wohnzimmer

Wer bezahlt?

Sie kümmern sich um nichts. Wir rechnen direkt mit der Pflegekasse ab.

Die Pflegekasse zahlt deutlich mehr, als die meisten Familien denken – nicht nur anderthalb Stunden alle zwei Wochen. Drei Töpfe nutzen wir für Sie.

Wir rechnen mit allen Pflegekassen ab

  • AOK
  • Barmer
  • TK
  • DAK
  • IKK
  • KKH
  • Knappschaft
  • alle BKK
  • privat (Kostenerstattung)
  • 131€ im Monat

    Entlastungsbetrag

    Ab Pflegegrad 1. Wird nicht ausgezahlt, sondern mit uns abgerechnet – Reste sammeln sich bis zum 30. Juni des Folgejahres.

    § 45b SGB XI

  • 40% der Sachleistung

    Umwandlung

    Ab Pflegegrad 2 dürfen bis zu 40 % der Pflegesachleistung für Alltagshilfe genutzt werden – bei Pflegegrad 3 bis zu 598,80 € im Monat.

    § 45a Abs. 4 SGB XI

  • 3.539€ im Jahr

    Verhinderungspflege

    Wenn pflegende Angehörige ausfallen oder eine Pause brauchen – auch stundenweise für unsere Einsätze, ab Pflegegrad 2.

    § 39 SGB XI

Ohne Zuzahlung möglich

So viele Stunden trägt die Kasse im Monat

  • Pflegegrad 13 Std.
  • Pflegegrad 29 Std.
  • Pflegegrad 315 Std.
  • Pflegegrad 421 Std.
  • Pflegegrad 524 Std.

Entlastungsbetrag plus Umwandlung bei Einsätzen à 3 Stunden. Mit Verhinderungspflege ab Pflegegrad 2 bis zu 6 Stunden mehr. Jeder Fall ist anders – wir rechnen Ihren im Gespräch durch.

  • Sie zahlen nichts vor – wir rechnen direkt mit der Kasse ab
  • Ein Formular beim Kennenlernen, den Rest erledigen wir
  • Vorher schwarz auf weiß: wer was bezahlt
  • Keine Mindestlaufzeit, jederzeit kündbar
Unser Satz ist an die Anerkennung gebunden: 39,50 € je Stunde plus 6,40 € Anfahrt je Einsatz. Ohne Pflegegrad, nach einer Operation oder nach einer Geburt arbeiten wir auch privat oder über die Krankenkasse.

Stunden-Kompass

Wie viele Stunden trägt die Pflegekasse?

Pflegegrad wählen, Wunsch einstellen – und sofort sehen, was die Kasse übernimmt und was übrig bleibt. Ganz grob, aber ehrlich.

Welcher Pflegegrad liegt vor?

Kasse trägt ca.

11 Std.

im Monat · 449 €

Ihr Wunsch

36 Std.

im Monat · 1.499 €

Zuzahlung

1.049 €

für ca. 25 Std. privat

  • Entlastungsbetrag: 131 €
  • Umwandlung Sachleistung: 318 €
  • Privat: 1.049 €

Die Umwandlung senkt das Pflegegeld anteilig: Statt 347 € bleiben etwa 208 € im Monat. Unsere Erfahrung: Ein paar Euro mehr oder weniger machen am Ende nicht den Unterschied – verlässliche Hilfe schon.

Rechenbasis: Einsätze pro Woche mal vier Wochen, Sätze 39,50 €/Std. + 6,40 € Anfahrt, Leistungsbeträge Stand 2026. Angespartes Budget, lange Monate und Ihre Situation klären wir im Gespräch – kostenlos.

Tipp: Den privaten Anteil können Sie als haushaltsnahe Dienstleistung zu 20 % von der Einkommensteuer abziehen (§ 35a EStG, bis 4.000 € im Jahr).

So läuft es bei uns

Drei Schritte, kein Kleingedrucktes.

  1. 1

    Schritt 1: Beratung – kostenlos, bei Ihnen zu Hause

    Wir klären kurz und verständlich, welcher Pflegegrad vorliegt, welche Budgets genutzt werden können (Entlastungsbetrag, Umwandlung, Verhinderungspflege) und welche Hilfe wirklich passt: Haushalt, Einkaufen, Kochen, Gesellschaft, Begleitung.

  2. 2

    Schritt 2: Wissen, was abgerechnet wird

    Bevor es losgeht, bekommen Sie eine klare Kostenübersicht. Sie wissen vorher, wie viele Stunden sinnvoll sind, welche Töpfe greifen und ob voraussichtlich eine Zuzahlung entsteht. Unser Satz: 39,50 € je Stunde plus 6,40 € je Anfahrt.

  3. 3

    Schritt 3: Gemeinsam arbeiten – über die Pflegekasse abrechnen

    Sie geben uns die Abtretung passend zur gewünschten Leistung. Jeder Einsatz wird digital erfasst – Zeiten und Leistungen als Nachweis, den Sie unterschreiben. Abgerechnet wird erst nach erbrachter Leistung, niemals im Voraus. In den meisten Fällen direkt mit der Pflegekasse.

Das Beste: Sie können jederzeit kündigen

Keine Mindestlaufzeit, kein Vertragsstress. Wenn sich Ihre Situation verändert – weniger Hilfe, mehr Hilfe oder erst mal gar keine – passen wir das sofort an. Kurz Bescheid geben, am besten schriftlich per E-Mail an anfrage@haushaltshelfer-niederrhein.de, und wir kümmern uns um den Rest.

Was wir nicht abrechnen

Medizinische Behandlungspflege – und Körperpflege, bis unsere Zulassung als ambulanter Pflegedienst vorliegt (geplant ab Dezember 2026). Dafür ist heute ein Pflegedienst zuständig; wir arbeiten gern Hand in Hand mit ihm. Mehr zu den Töpfen im Ratgeber Entlastungsbetrag.

Unverbindliche Beratung

Wir kommen vorbei.

Beim Kennenlernen rechnen wir Ihre Situation durch – mit Ihren Zahlen, Ihrem Pflegegrad, Ihrem Wunsch. Kostenlos.

Unverbindliche Beratung: Wir kommen vorbei

Antwort innerhalb eines Werktags

Schritt 1 von 714 %

Schritt 1 von 7: Wer braucht die Hilfe?

Wer braucht die Hilfe?

Wir fragen das, damit wir im Gespräch gleich richtig ansetzen.

Auch wenn Mutter oder Vater (noch) keine Hilfe möchten: Das Kennenlernen ist unverbindlich – und beginnt mit einem Kaffee.

Lieber anrufen: 02156 974907-7

Antippen genügt – es geht automatisch weiter.

  • 5-Sterne-Bewertungen
  • Anerkannt nach § 45a SGB XI
  • Kostenlos & unverbindlich

Ihre Daten bleiben bei uns – verschlüsselt übertragen, keine Weitergabe an Dritte, keine Werbung.

Von Menschen für Menschen

Satt und sauber reicht uns nicht.

Wir erleben es jeden Tag: Kleinigkeiten werden schwer. Der Einkauf, das Kochen, der Wäscheberg. Dann sorgen wir dafür, dass zu Hause alles vernünftig weiterläuft – bei den Kleinsten wie bei den Ältesten.

Anna-Christin Thedens
Anna-Christin ThedensGeschäftsführerin
Jan Keiter
Jan KeiterGeschäftsführer
Gina Gajewski
Gina GajewskiBeratung & Kundenservice
Dirk Thedens
Dirk ThedensBeratung & Kundenservice
Eine Seniorin singt in der Küche in den Stiel ihres Wischmopps

So darf sich Alltag anfühlen.

Was Familien sagen

Man fühlt sich gut aufgehoben.

Gut zu wissen

Fragen zu Kosten und Abrechnung.

Was kostet eine Stunde Alltagshilfe?
Unser Satz ist an unsere Anerkennung gebunden: 39,50 € je Stunde plus 6,40 € Anfahrt je Einsatz. Mit Pflegegrad übernimmt die Pflegekasse den größten Teil oder alles – über Entlastungsbetrag, Umwandlung und Verhinderungspflege.
Muss ich in Vorleistung gehen?
Nein. Sie unterschreiben beim Kennenlernen eine Abtretungserklärung, und wir rechnen direkt mit Ihrer Pflegekasse ab. Alternativ ist Kostenerstattung möglich (Sie zahlen und reichen ein) – wir empfehlen fast immer die Direktabrechnung, weil sie für Familien am einfachsten ist.
Wann entsteht eine Zuzahlung?
Wenn Sie mehr Stunden wünschen, als die Töpfe der Pflegekasse decken – zum Beispiel bei Pflegegrad 1 oder 2 mit drei Einsätzen pro Woche. Dann zahlen Sie nur die Differenz, nie mehr. Vor dem Start haben Sie das schwarz auf weiß.
Sinkt mein Pflegegeld, wenn ich die Umwandlung nutze?
Ja, anteilig: Nutzen Sie zum Beispiel 20 % der Pflegesachleistung für Alltagshilfe, sinkt das Pflegegeld um 20 %. Wie viel am Ende übrig bleibt, rechnen wir vor – unsere Erfahrung: Ein paar Euro mehr oder weniger machen am Ende nicht den Unterschied, verlässliche Hilfe schon.
Wie lange bin ich gebunden?
Gar nicht. Keine Mindestlaufzeit, kein Vertragsstress. Weniger Hilfe, mehr Hilfe oder erst mal gar keine – wir passen es sofort an. Kündigen geht jederzeit, ohne Frist, ohne Begründung: kurz Bescheid geben, den Rest erledigen wir.
Was ist, wenn der Pflegegrad noch nicht da ist?
Dann starten wir auf Wunsch privat zum selben Satz und helfen beim Antrag. Sobald der Bescheid da ist, rechnen wir mit der Kasse ab – oft rückwirkend ab Antragsmonat, soweit die Kasse das vorsieht.

So erreichen Sie uns

Einmal anrufen reicht.

Sprechen Sie aufs Band. Wir rufen zurück. Versprochen.

Mo – Fr 8 – 17 Uhr · anfrage@haushaltshelfer-niederrhein.de

Rückruf in 30 Sekunden

Wir rufen Sie an.

Wann passt es Ihnen?

Wir rufen innerhalb unserer Öffnungszeiten zurück: Mo – Fr 8 – 17 Uhr.

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