Kurz gesagt – in einfacher Sprache
Sieben Dinge, die Sie 2026 noch erledigen können – mit Fristen.
Pflegegrad beantragen oder höherstufen, Reste vom Entlastungsbetrag nutzen, die Umwandlung ausschöpfen, Verhinderungspflege einplanen, mit Pflegegrad 1 beraten lassen, Präventionsberatung und Pflegekurs nutzen, Unterlagen an einem Ort sammeln. Für Sie heißt das: ausdrucken, abhaken, bei Fragen anrufen.
Egal, wie die Pflegereform am Ende ausgeht: 2026 gilt das heutige Recht, und das ist für Familien mit Alltagshilfe großzügiger als das, was der Entwurf für 2027 vorsieht. Diese sieben Punkte können Sie bis Silvester abhaken.
1. Pflegegrad beantragen oder höherstufen lassen – bis 31. Dezember 2026
Für Anträge bis Jahresende gelten nach dem Entwurf die heutigen Punktschwellen. Ein Anruf bei der Pflegekasse genügt, das Eingangsdatum zählt. Das gilt für den ersten Antrag genauso wie für eine Höherstufung bei gestiegenem Bedarf.
2. Entlastungsbetrag prüfen und Reste nutzen
Fragen Sie bei der Pflegekasse nach dem Stand: Nicht genutzter Entlastungsbetrag aus 2025 verfällt am 30. Juni 2026, Reste aus 2026 sind nach heutigem Recht bis zum 30. Juni 2027 nutzbar. Ob das unter dem neuen Gesetz so bleibt, ist offen – angesparte Beträge deshalb lieber noch dieses Jahr einsetzen.
3. Umwandlung der Pflegesachleistung ausschöpfen – ab Pflegegrad 2
Bis zu 40 % der Pflegesachleistung dürfen 2026 für anerkannte Alltagshilfe genutzt werden, rückwirkend für das laufende Jahr. Der Entwurf streicht diesen Anspruch ab 2027 ohne Übergang. Wer ihn noch nicht nutzt, verschenkt bei Pflegegrad 3 fast 600 € im Monat.
4. Verhinderungspflege einplanen und Belege sammeln
Ab Pflegegrad 2 stehen 2026 bis zu 3.539 € für Vertretung zur Verfügung, ohne Wartezeit, auch stundenweise. Belege können bis Ende 2027 eingereicht werden. Nach dem Entwurf wird der Topf 2027 kleiner und nur noch für zugelassene Dienste und Kurzzeitpflege geöffnet.
5. Mit Pflegegrad 1 beraten lassen
Pflegegrad 1 soll ab 2027 den Entlastungsbetrag und die Pflegehilfsmittel-Pauschale verlieren. Prüfen Sie, ob der Hilfebedarf inzwischen für Pflegegrad 2 reicht, und nutzen Sie die kostenlose Pflegeberatung Ihrer Kasse.
6. Präventionsberatung und Pflegekurs nutzen
Seit 2026 haben pflegende Angehörige Anspruch auf eine Präventionsberatung zu Stürzen, Ernährung und Bewegung. Pflegekurse der Kassen sind kostenlos und vermitteln Handgriffe, die den Rücken schonen und Unfälle verhindern.
7. Unterlagen an einem Ort sammeln
Pflegegrad-Bescheid, Versichertennummer, Medikamentenplan, Arztberichte, Belege von Anbietern: Ein Ordner oder eine Mappe spart im Antrags- und Abrechnungsalltag viel Zeit – und bei einem Wechsel der Regeln sind Sie sofort auskunftsfähig.
Was das für Sie heißt: Sie müssen nicht alles allein durchrechnen. Beim kostenlosen Kennenlernen gehen wir diese Liste mit Ihnen durch, rechnen aus, was die Kasse 2026 trägt, und sagen Ihnen vor dem Jahreswechsel, was 2027 gilt.
Quellen
Wir halten Sie auf dem Laufenden. Dieses Kapitel aktualisieren wir nach jedem Schritt im Bundestag und Bundesrat – nächster Termin: 6. November 2026, Erste Lesung im Bundestag. Unsere Kundinnen und Kunden bekommen vor dem Jahreswechsel eine persönliche Übersicht, was sich für ihre Stunden ändert.

