Ein Pflegegrad ist der Schlüssel zu fast allen Leistungen der Pflegeversicherung. Der Weg dorthin ist weniger kompliziert, als viele denken – wenn man die Reihenfolge kennt. Hier sind die fünf Schritte, Stand Oktober 2026.
Schritt 1: Antrag bei der Pflegekasse
Die Pflegekasse sitzt bei Ihrer Krankenkasse. Ein formloser Antrag genügt: ein Anruf, ein Brief, eine E-Mail mit dem Satz „Ich beantrage Leistungen der Pflegeversicherung“. Die Kasse schickt dann ein Formular. Wichtig: Leistungen gibt es rückwirkend ab dem Monat des Antrags. Jeder Monat Zögern kostet Geld.
Den Antrag kann die pflegebedürftige Person selbst stellen oder eine bevollmächtigte Angehörige. Privat Versicherte wenden sich an ihre private Pflegepflichtversicherung.
Schritt 2: Die Begutachtung
Nach dem Antrag meldet sich der Medizinische Dienst (bei Privatversicherten Medicproof) für einen Besuch zu Hause. Die Gutachterin bewertet in sechs Bereichen, wie selbstständig jemand noch ist:
- Mobilität (10 Prozent): Aufstehen, Umsetzen, Treppen, Fortbewegen in der Wohnung.
- Geistige und kommunikative Fähigkeiten oder Verhaltensweisen und psychische Problemlagen (15 Prozent, es zählt der höhere Wert).
- Selbstversorgung (40 Prozent): Waschen, Anziehen, Essen, Trinken, Toilette.
- Umgang mit Krankheit und Therapie (20 Prozent): Medikamente, Verbände, Arztbesuche.
- Alltagsgestaltung und soziale Kontakte (15 Prozent).
Aus den gewichteten Punkten ergibt sich der Pflegegrad: ab 12,5 Punkten Pflegegrad 1, ab 27 Pflegegrad 2, ab 47,5 Pflegegrad 3, ab 70 Pflegegrad 4, ab 90 Pflegegrad 5 (§ 15 SGB XI). Auffällig: Der Haushalt kommt in den Modulen nicht vor. Wer „nur“ nicht mehr putzen und kochen kann, bekommt dafür keine Punkte – wer sich nicht mehr allein waschen oder anziehen kann, viele.
Schritt 3: Das Pflegetagebuch
Die Begutachtung dauert eine Stunde. Ihr Alltag dauert 24 Stunden. Damit die Gutachterin sieht, was wirklich los ist, hilft ein Pflegetagebuch: zwei Wochen lang aufschreiben, wobei täglich Hilfe nötig ist – beim Aufstehen, beim Duschen, bei den Tabletten, nachts. Auch das, was aus Scham sonst niemand sagt.
Drei Regeln für den Besuch: Eine Angehörige ist dabei. Niemand macht sich stärker, als er ist („Das geht schon noch“). Und alle Arztberichte, Medikamentenpläne und Hilfsmittel liegen bereit.
Schritt 4: Bescheid, Frist, Widerspruch
Die Pflegekasse muss spätestens 25 Arbeitstage nach Antragseingang entscheiden. Mit dem Bescheid sollten Sie das Gutachten anfordern, falls es nicht beiliegt. Ist der Pflegegrad zu niedrig oder abgelehnt, haben Sie einen Monat Zeit für einen schriftlichen Widerspruch. Begründen können Sie ihn nachträglich, am besten mit dem Pflegetagebuch und einer Stellungnahme der Hausarztpraxis. Widersprüche sind häufig erfolgreich – und kosten nichts.
Schritt 5: Höherstufung
Verschlechtert sich der Zustand, stellen Sie einen neuen Antrag auf Höherstufung. Das Verfahren ist dasselbe. Auch hier gilt: lieber früh als spät, die Leistungen gelten ab dem Antragsmonat.
Ein Hinweis zur Pflegereform
Der Kabinettsentwurf des Pflegeneuordnungsgesetzes vom 30. September 2026 sieht ab 2027 höhere Punktschwellen vor: 15, 30, 50, 70 und 90 statt 12,5, 27, 47,5, 70 und 90. Maßgeblich soll das Recht zum Zeitpunkt der Antragstellung sein; bestehende Pflegegrade bleiben geschützt. Das ist noch nicht beschlossen. Wer Hilfe braucht, sollte den Antrag trotzdem nicht ins neue Jahr verschieben.
Was wir dabei übernehmen
Wir sind keine Pflegeberatung und kein Pflegedienst – aber wir haben Hunderte Anträge begleitet und wissen, woran es hakt:
- Vor dem Antrag: Wir besprechen mit Ihnen, ob ein Pflegegrad realistisch ist, und geben Ihnen eine Vorlage für das Pflegetagebuch.
- Vor der Begutachtung: Wir gehen die sechs Bereiche mit Ihnen durch und erklären, was die Gutachterin fragt.
- Nach dem Bescheid: Wir rechnen Ihnen aus, welche Stunden Alltagshilfe sich aus dem Pflegegrad ergeben – Entlastungsbetrag, Umwandlung, Verhinderungspflege.
- Im Alltag: Ein typischer Einsatz von drei Stunden – 1 Stunde Kochen, 1 Stunde Haushalt, 1 Stunde Begleitung oder Gesellschaft – beginnt, sobald der Bescheid da ist, auf Wunsch auch schon vorher privat.
Kostenlose und unabhängige Pflegeberatung bekommen Sie bei Ihrer Pflegekasse (§ 7a SGB XI) und beim Pflege-Telefon NRW unter 0800 4040 044.


