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Haushaltshelfer Niederrhein – Daheim gut versorgt

Thema

Haushaltshilfe nach der Geburt

Bei Schwangerschaft und Entbindung zahlt die Krankenkasse Haushaltshilfe – wenn niemand im Haushalt einspringen kann.

Stand 12. Oktober 2026

Lachende Seniorin mit Kopfhörern und Gehhilfe vor einer hellblauen Wand

Ein Baby kommt, und nichts ist mehr wie geplant. Die Mutter muss sich erholen, das Kind braucht alles, und der Haushalt läuft trotzdem weiter: Wäscheberge, Einkauf, das Geschwisterkind, das zur Kita muss. Genau für diese Wochen gibt es eine Leistung der Krankenkasse, die viele Familien nicht kennen.

Wann die Krankenkasse Haushaltshilfe zahlt

Nach § 24h SGB V erhält eine gesetzlich versicherte Frau Haushaltshilfe, soweit ihr wegen Schwangerschaft oder Entbindung die Weiterführung des Haushalts nicht möglich ist und keine andere im Haushalt lebende Person den Haushalt weiterführen kann. Anders als bei Haushaltshilfe wegen Krankheit (§ 38 SGB V) spielt es hier keine Rolle, ob ein Kind unter zwölf Jahren im Haushalt lebt. Und: Eine Zuzahlung fällt nach § 24h grundsätzlich nicht an (GKV-Spitzenverband).

Typische Situationen sind eine Risikoschwangerschaft mit Bettruhe, ein Kaiserschnitt, eine schwere Geburt, Mehrlinge oder ein Krankenhausaufenthalt von Mutter oder Kind. Die Dauer legt die Kasse anhand der ärztlichen Bescheinigung fest; eine feste Wochenzahl nennt das Gesetz für diesen Fall nicht. Wichtig ist der Nachrang: Kann der Partner, die Großmutter oder ein erwachsenes Kind im Haushalt die Arbeit übernehmen, zahlt die Kasse nicht oder nur teilweise. Kann niemand, zahlt sie.

Privat Versicherte prüfen ihren Tarif; viele private Kassen haben ähnliche Regelungen, verbindlich ist aber der Vertrag.

So läuft der Antrag

  1. Bescheinigung besorgen. Frauenärztin, Hausarzt oder Klinik bescheinigen, warum und wie lange Sie den Haushalt nicht führen können und wie viele Stunden am Tag Hilfe nötig ist.
  2. Antrag vor dem ersten Einsatz stellen. Das Formular gibt es bei Ihrer Krankenkasse, meist online. Haushaltshilfe muss vorher bewilligt sein – rückwirkend wird es schwierig.
  3. Hilfe wählen. Die Kasse stellt eine Haushaltshilfe über Vertragspartner oder erstattet die Kosten einer selbst beschafften Hilfe in angemessener Höhe (§ 38 Abs. 4 SGB V gilt entsprechend). Für Verwandte und Verschwägerte bis zum zweiten Grad werden keine Kosten erstattet, nur Fahrkosten und Verdienstausfall.
  4. Stunden festlegen. Bewilligt wird, was nötig ist – oft mehrere Stunden an mehreren Tagen pro Woche.

Wenn Sie uns anrufen, gehen wir diese Schritte mit Ihnen durch und klären mit der Kasse, ob wir direkt abrechnen können oder Sie die Rechnung einreichen.

Was Haushaltshilfe ist – und was nicht

Haushaltshilfe umfasst die üblichen Arbeiten im Haushalt und die Betreuung der Kinder, die im Haushalt leben. Sie ist keine Hebammenleistung und keine medizinische Betreuung von Mutter oder Kind. Die Hebamme kommt weiter, der Kinderarzt bleibt zuständig – wir sorgen dafür, dass die Familie drumherum zur Ruhe kommt.

Wir helfen bei den Kleinsten wie bei den Ältesten. Die Alltagshelferin, die sonst bei einer 85-Jährigen kocht, kocht bei Ihnen genauso – nur dass nebenbei ein Säugling schläft.

Was wir dabei übernehmen

Ein typischer Einsatz nach der Geburt dauert drei Stunden am Vormittag, so oft die Kasse bewilligt:

  • 1 Stunde Küche – eine warme Mahlzeit für mittags vorkochen, Vorrat auffüllen, Geschirr.
  • 1 Stunde Wäsche und Bad – waschen, aufhängen, zusammenlegen, Bad und Böden.
  • 1 Stunde für die Familie – Einkauf nach Liste, Geschwisterkind zur Kita bringen oder beschäftigen, damit Mutter und Baby Ruhe haben.

Dazu nach Absprache: Botengänge zu Apotheke und Post, Begleitung zu Terminen, wenn der Partner arbeitet, und ein Ansprechpartner im Büro, der die Einsätze anpasst, wenn sich die Lage ändert – etwa wenn das Kind länger in der Klinik bleibt.

Gut zu wissen

Fragen zu: Haushaltshilfe nach der Geburt.

Zahlt die Krankenkasse auch, wenn mein Partner zu Hause ist?
Nur, wenn er den Haushalt tatsächlich nicht weiterführen kann – etwa weil er arbeitet oder selbst krank ist. Die Kasse prüft das. Elternzeit des Partners kann den Anspruch ausschließen; fragen Sie vorher nach.
Muss ich eine Zuzahlung leisten?
Bei Haushaltshilfe wegen Schwangerschaft oder Entbindung nach § 24h SGB V grundsätzlich nicht. Bei Haushaltshilfe wegen Krankheit (§ 38 SGB V) fallen 10 Prozent der Tageskosten an, mindestens 5 und höchstens 10 Euro pro Tag.
Wie schnell können Sie kommen?
Rufen Sie uns an, sobald die Bescheinigung vorliegt oder sich eine Risikoschwangerschaft abzeichnet. Wir planen die Einsätze so, dass sie zum Tag der Geburt stehen – und passen sie an, wenn es früher losgeht.

So erreichen Sie uns

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